Mietbedingungen

Mietbedingungen
 Wir wissen, dass sie mit dem Mietmobil sorgfältig umgehen wie sie es mit Ihrem Eigentum auch tun würden. Im Gegenzug bieten wir ein neuwertiges Fahrzeug , knapp kalkulierte Preise und eine faire Abwicklung.  Mit Übergabe des Fahrzeuges, werden wir eine Einweisung durchführen und nach einer gemeinsamen Funktions- und Zustandskontrolle evtl. Mängel im Mietvertrag festhalten. Bei Rückgabe des Fahrzeuges sollte dieser dokumentierte Zustand wieder vorhanden sein.  
Berechtigte Fahrer
Das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug darf nur von den im  Mietvertrag angegebenen Personen gefahren werden. Jeder Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt und seit wenigstens 3 Jahren  im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis (Kl. 3 da z.GG. < 3.5t ) sein.

Nutzungseinschränkungen
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug, es darf somit während der gesamten Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden (weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster ). Bei Zuwiderhandlungen  wird eine Reiningungspauschale in Hoehe von pauschal 250€ fällig.

Die Mitnahme  von  Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag !

Das Mietfahrzeug darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen
Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten  
Weitervermietung und Verleih
Abschleppen von Fahrzeugen


Haftung des Mieters
Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen und nicht dem normalen Verschleiss zuzurechnen sind, trägt der Mieter jeweils nur in Höhe der Selbstbeteiligung, die sich aus der vertraglich vereinbarten Teil-/Vollkaskoversicherung ergeben.  

Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter oder der Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Schaden/die Schadensenstehung nicht ausreichend nachweisbar ist  (jeden Schaden – auch selbstverschuldete Kaskoschäden – von der Polizei aufnehmen lassen und dokumentieren (Fotos, unbeteiligte Zeugen ! )).

Dies gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe verursacht werden, beziehungsweise die aus der Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen beziehungsweise auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Anweisung entstanden sind.

Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine vertraglichen Pflichten verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalles.

Der Mieter haftet in vollem Umfang, für im  Mietzeitraum mit dem Mietfahrzeug begangene Verkehrsverstösse, sowie fuer sonstige zivilrechtliche Verstösse im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug (z.B. ‚wild`campen) . Der  Vermieter ist berechtigt die für die Verfolgung solcher  Verstösse benötigten Daten, an die verfolgende Behörde (auch im Ausland ) weiterzugeben.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, so weit Deckung im Rahmen der für das WoMo abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher, auf die Erfüllung des Vertragszwecks bezogener Pflichten sowie für Umstände, die Gefahren für wesentliche Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit auslösen, hier beschränkt auf das Zehnfache des vereinbarten Nettomietzinses.

Im Falle des Nutzungsaufalls des Mietfahrzeugs (zu Beginn oder waehrend des Mietzeitraums) wird dem Mieter der  für diesen Zeitraum bezahlte Mietzins erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen , haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter ist dann nicht mehr zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im WoMo zurücklässt, wenn er zuvor den Mieter zur Abholung der Sachen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert hat und ihn darauf hingewiesen hat, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet ist und die Gegenstände vernichten kann.

Wartung & Reparaturen
Reparaturen aller Art an dem Reisemobil darf der Mieter nur im Einvernehmen mit dem Vermieter ausführen lassen. 
Vor jeder Reparatur ist  zu prüfen ob diese aus Leistungen bestehender Garantie geleistet werden.
Anderenfalls ist der Vermieter zur Übernahme der Reparaturkosten nicht verpflichtet.
Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, vom Vermieter erstattet.

Verhalten bei Unfällen
Der Mieter muß nach einem Unfall-, Brand-, Wild-, oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei verständigen und den Schaden aufnehmen lassen. Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen/Schäden ohne Beteiligung Dritter. Es ist dem Mieter untersagt gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen, sowie einen schriftlichen Bericht (incl. Skizze) anfertigen. In diesem müssen Namen und Anschriften aller am Unfall beteiligten Personen/Zeugen, sowie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge enthalten sein.


Kaution
Bei Übergabe muß für das Wohnmobil eine Kaution in Höhe von € 1000  in bar hinterlegt werden . Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und wie vereinbart gereinigt, entsorgt und betankt zurückgebracht, wird  die Kaution  wie erhalten  zurückerstattet.
Der Vermieter ist berechtigt  Nachzahlungen für verspätete Rückgabe, Endreinigungskosten und sonstige Anprüche gegen den Mieter (auch aus der Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden)  mit der Kaution zu verrechnen.

Übergabe und Rücknahme
Das Fahrzeug kann ab 15:00 übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 11:00 Uhr. Unter diesen Bedingungen zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag.   Abweichungen von dieser Regelung sind möglich,  bedürfen aber der Zustimmung des Vermieters.
 
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. In Fällen verspäteter Rückgabe,  werden pro angefangene Stunde 25 €uro , ab der vierten Stunde der doppelte Mietpreis lt. Preisliste je Verspätungstag berechnet. Die Geltenmachung eines weiteren Schadens (z.B. Schadensersatzansprüche eines Nachmieters) behält sich der Vermieter vor.  

Das Fahrzeug wird gereinigt, entsorgt und vollgetankt übergeben und auch so zurückgenommen. Falls die Reinigung/Entsorgung/Betankung vom vermeiter durchzuführen ist werden Gebühren erhoben:

Aussenreinigung: 50 €                                  Innenreinigung:  80€
WC-Reinigung/Entleerung: 50€                     Betankung: 10€ pauschal + Tagespreis für MIndermenge Diesel

Reservierungen
Sie können  Ihr Reisemobil   persönlich,  per e-mail oder telefonisch reservieren.
Sofern der gewünschte Miettermin noch verfügbar ist, wird aufAxe.de Reisemobile das Fahrzeug für diesen Zeitraum, für 7 Tage , für beide Parteien unverbindlich reservieren.   In diesem Zeitraum sollte ein schrftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei eine Anzahlung fällig wird.

Zahlungsbedingungen
Bei Abschluß des Mietvertraqes ist eine  Anzahlung fällig  (Höhe siehe Mietvertrag) fällig. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Mietbeginn,  zu bezahlen .    Ein Zahlungsrückstand auf diesen Termin von mehr als 7 Tagen, ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters , gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter.  Rücktrittsgebühren in % von der Gesamtmietsumme lt. Mietvertrag : 

bis 30 Tage vor erstem Miettag 25%
bis 14 Tage vor erstem Miettag 50%
weniger als 14 Tage vor erstem Miettag 90%. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen und muss vom Vermieter schriftlich anerkannt werden.
Der Vermieter als Einzelfirma bürgt  für die Sicherheit der Anzahlung bzw. der Mietsumme .
Auslandsfahrten
Erlaubt sind Fahrten in folgende Länder: Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg,Frankreich, Italien, Spanien, Monaco, Dänemark, Schweden, Norwegen und die Schweiz.  Für alle anderen Fahrtziele ist die Zustimmung des Vermieters schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Strassenverkehrsrechtbestimmungen in diesen Ländern ist der Mieter selbst verantwortlich.

Gerichtstand

Im Falle von Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag erklären sich beide Parteien mit einem aussergerichtlichen Schlichtungsversuch durch eine öffentlich anerkannte Schlichtungsstelle einverstanden. Erst nach Scheitern dieses Schlichtungsversuchs ist der Rechtsweg zulässig. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt Berlin als Gerichtsstand vereinbart .